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Ihr Parkplatz- & Transferservice am Flughafen München

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Park‐fly & more

(Inh. Helmut Rankl, Ludwigstraße 45, 85399 Hallbergmoos)

Für alle mit der Firma Park‐fly & more geschlossenen Verträge gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Klauseln sind im Rahmen der mit der Firma Park‐fly & more geschlossenen Verträge nicht wirksam; insbesondere kommen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht zur Anwendung, soweit sie den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Park-fly & more widersprechen.

Ein wirksamer Vertrag mit der Firma Park‐fly & more kommt nur durch und nach uneingeschränkter Annahme nachfolgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Kunden zustande.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beförderung des Kunden vom Betriebsgelände der Firma Park‐fly & more (Ludwigstraße 45, in 85399 Hallbergmoos) zum Flughafen München II, für seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände der Firma Park‐fly & more sowie für die Vermietung eines PKW‐Stellplatzes.

Gegenstand des Vertrages ist ausdrücklich nicht die Verwahrung des PKW des Kunden mit den damit verbundenen Pflichten. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung.

2. Vertragsschluss

a) Der Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme; dies kann geschehen durch:
  • persönliche oder telefonische Anfrage des Kunden und deren umgehende elektronische oder schriftliche Bestätigung durch die Firma Parkfly&more,
  • Buchungsanfrage per Email des Kunden und deren elektronische oder schriftliche Bestätigung innerhalb von 24 Stunden durch die Firma Parkfly&more,
  • Buchungsanfrage unter der Homepage www.park‐fly‐more.de durch Ausfüllen und Absenden des entsprechenden Buchungsformulars und elektronische oder schriftliche Bestätigung innerhalb von 24 Stunden durch die Firma Park‐fly & more,
  • Abstellen des Kfz auf dem Betriebsgelände der Firma Park‐fly & more sowie der mündlichen oder schriftlichen Bestätigung des Betriebsinhabers oder eines seiner Angestellten unter Vereinbarung einer Mietzeit sowie des Mietpreises.
b) Ein Vertrag mit der Firma Park‐fly & more kommt nur durch und nach uneingeschränkter Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Park‐fly & more zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen durch entsprechende Bekundung auf der Webseite www.park‐fly-more.de bestätigt und ohne Ausnahme und ohne Vorbehalt angenommen werden. Eine Reservierung ist ohne die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich. Sie ist spätestens mit der Inanspruchnahme einer der Leistungen der Firma Park‐fly & more durch den Kunden erfolgt.

3. Leistungsumfang

a) Soweit nichts anderes vereinbart, sorgt Park‐fly & more bei Ankunft des Kunden für dessen Transfer vom Betriebsgelände der Firma Park‐fly & more zum Flughafen München II und bei der Rückreise für dessen Transfer vom Flughafen München II zum Betriebsgelände der Firma Park‐fly & more, dies jeweils zu den vom Kunden angegebenen Zeitpunkten; im Rahmen des Transfers ist der Transport von Gepäck inbegriffen, sofern es sich nicht um Sperrgepäck handelt. Führt der Kunde Sperrgepäck mit, handelt es sich hierbei um eine kostenpflichtige Sonderleistung.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Rücktransport in Einzelfällen auch im Rahmen eines Sammeltransportes erfolgen und hierdurch eine verzögerte Rückführzeit eintreten kann. Im Rahmen des Transfers zum Flughafen München II und bei Abholung können bei einer hohen Anzahl von zu befördernden Personen oder bei Verspätungen von ankommenden Flugzeugen Wartezeiten auftreten, die von Park‐fly & more nicht zu beeinflussen sind und in Ausnahmefällen bis zu einer halben Stunde betragen können.

Im Transfer inbegriffen ist die Nutzung eines Parkplatzes für das Kfz des Kunden für 48 Stunden. Die Rückführung zum geparkten PKW erfolgt zeitnah nach Ankunft

b) Nutzung eines Parkplatzes für mehr als 48 Stunden: Benötigt der Kunde für eine längere Dauer als 48 Stunden einen PKW‐Stellplatz, so vermietet Park‐fly & more für das Fahrzeug des Kunden einen Parkplatz für die Dauer der vereinbarten Reservierungszeit. Park‐fly & more ist nicht zur Übernahme der Obhut oder einer sonstigen Fürsorge für das Fahrzeug und sonstiger überlassener Sachen verpflichtet; insbesondere ist Park‐fly & more nicht verpflichtet, für Beschädigung, Verlust, Zerstörung und Erhaltung der vom Kunden überlassenen Sachen zu haften, soweit kein Versicherungsschutz im Rahmen der von Park‐fly & more abgeschlossenen Versicherung besteht.

c) Der Kunde hat, um die notwendigen Kapazitäten vorhalten zu können, der Firma Park‐fly & more bei Vertragsschluss, spätestens jedoch zwei Wochen vor Reservierungsbeginn, die Anzahl der zu transportierenden Personen mitzuteilen. Ebenso hat der Kunde mitzuteilen, wenn ein Kindersitz bereitgestellt werden muss; der Transport von Kindern, für die ein Kindersitz vorgeschrieben ist, kann nur erfolgen, wenn ein solcher für die vom Kunden gebuchte Fahrt verfügbar ist.

d) Ebenso hat der Kunde bei Vertragsschluss, spätestens jedoch zwei Wochen vor Reservierungsbeginn mitzuteilen, wenn er Sperrgepäck mit sich führt und dessen Transport als Sonderleistung in Anspruch nehmen will.

e) Vermittlung einer Übernachtungsmöglichkeit: Park‐fly & more erklärt sich bereit, sich nach ausdrücklicher Anfrage des Kunden und nach ausdrücklicher Bestätigung durch Park‐fly & more nach Übernachtungsmöglichkeiten in einem nahe gelegenen Hotel innerhalb von Hallbergmoos, Neufahrn, oder Freising zu erkundigen und diese bei ausdrücklichem Wunsch des Kunden namens und im Auftrag des Kunden zu buchen. Die Vermittlung der Übernachtungsmöglichkeit durch Park‐fly & more ist kostenlos. Eine Pflicht zur Vermittlung trifft Park‐fly & more nur, wenn die die Anfrage des Kunden durch Park‐fly & more bestätigt ist. Nachfolgende Regelungen sind zu beachten:
  • Der Vertrag hinsichtlich der Übernachtung und der damit zusammenhängenden Leistungen kommt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hotel bzw. dem Unternehmen, welches die Beherbergung anbietet, zustande. Die Firma Park‐fly & more treffen keinerlei Leistungspflichten hinsichtlich der Übernachtungsmöglichkeit selbst. Park‐fly & more haftet also nicht für die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung oder für sonstige Verstöße gegen Leistungspflichten, die dem Betreiber der Übernachtungsmöglichkeit obliegen.
  • Die Vermittlertätigkeit durch die Firma Park‐fly & more erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, nach Erteilung einer schriftlichen Vollmacht durch den Kunden an die Firma Park‐fly & more und nach Übermittlung einer Ausweiskopie des Kunden die Firma Park‐fly & more.
  • Der Kunde hat mitzuteilen, welche Kategorie einer Übernachtungsmöglichkeit er wünscht. Der Kunde hat mitzuteilen, welche Preisklasse er für die Übernachtungsmöglichkeit wünscht. Der Kunde hat mitzuteilen, an welchem Ort sich die Übernachtungsmöglichkeit befinden soll. Tut der Kunde dies nicht, so haftet Park‐fly & more nicht dafür, dass die gebuchte Übernachtungsmöglichkeit nicht den Wünschen des Kunden entspricht.
e) Änderungen bei den Transferzeitendurch den Kunden: Soweit sich die Zeiten für den Transport zum Flughafen (Hinfahrt) oder für den Transport vom Flughafen (Rücktransport) ändern, hat der Kunde die Firma Park‐fly & more rechtzeitig zu unterrichten. Hierzu gilt Folgendes:

aa) Geringfügige Änderungen beim Rücktransport bleiben ohne Aufpreis, wenn sie spätestens 90 Minuten vor dem vorgesehenen Abholtermin angezeigt werden und wenn ihnen ein wichtiger Grund zugrunde liegt. Als geringfügig gilt eine Verspätung, wenn die nachzuholende Abholung noch am Tag des ursprünglich vorgesehenen Abholtermins erfolgen soll. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn sich der Flug verspätet oder sonstige Umstände vorliegen, auf die der Kunde keinen Einfluss hat (höhere Gewalt).

bb) Andere als nur geringfügige Änderungen beim Rücktransport sowie (geringfügige oder nicht geringfügige) Änderungen bei der Hinfahrt bleiben ohne Aufpreis hinsichtlich der Beförderung, wenn sie Park‐fly & more spätestens 48 Stunden vor den ursprünglich vorgesehenen Ankunfts‐ und Abflugzeiten mitgeteilt werden. Allerdings ist für den PKW‐Stellplatz ein zusätzlicher Mietzins für diejenige Mietzeit zu zahlen, um die sich die ursprünglich vereinbarte Mietzeit durch die Änderungen bei Hinfahrt und/oder Rücktransport verlängert; als Mietzins für die zusätzliche Mietzeit ist der ursprünglich vereinbarte Tagesmietzins zugrundezulegen.

cc) zusätzliche Vergütung bei nicht rechtzeitiger Mitteilung: Werden die Änderungen von Hinfahrt oder Rücktransport nicht rechtzeitig im Sinne der voranstehenden Buchstaben mitgeteilt, so ist Park‐fly & more berechtigt, zusätzlich zur Vergütung für die ursprünglich vereinbarte und vom Kunden nicht wahrgenommene Beförderung eine weitere Vergütung für die zu den geänderten Zeiten erfolgende Beförderung zu verlangen; für die weitere Vergütung ist die nach der Preistabelle der Firma Park‐fly & more übliche Vergütung zugrunde zu legen. Buchstabe bb) bleibt unberührt.

dd) Außerdem gilt Nachfolgendes:
  • Park‐fly & more garantiert auch bei rechtzeitiger Mitteilung nicht, dass die neuen (geänderten) Transfertermine von Park‐fly & more eingehalten werden können; der Kunde hat für den Fall, dass sich die Zeiten von Hinfahrt und/oder Rücktransport ändern, zumutbare Verzögerungen beim Transfer in Kauf zu nehmen.
  • Park‐fly & more garantiert auch bei rechtzeitiger Mitteilung nicht, dass der vom Kunden gemietete Parkplatz für die Zeit der zusätzlich benötigten Mietzeit freigehalten werden kann; diesfalls behält sich Park‐fly & more vor, das Fahrzeug, wenn nötig, anderweitig und auf Kosten des Kunden unterzubringen.
f) kostenpflichtige Sonderleistungen

aa) Kostenpflichtige Sonderleistungen kommen nur nach und durch ausdrückliche Vereinbarung zustande.

Hierzu gilt im Einzelnen:

bb) Wird der Carbuttlerservice gebucht, wird ein Treffpunkt direkt am Abflugterminal mit dem Park‐fly & more‐Mitarbeiter vereinbart, dieser nimmt das Fahrzeug des Kunden dort in Empfang und verbringt es auf den gebuchten Parkplatz des Park‐fly & more‐Betriebsgeländes. Bei Rückkehr wird Ihnen das Fahrzeug wiederum individuell an den Kunden nach dessen Wünschen übergeben.

cc) Bei Buchung des Tankservice ist das Fahrzeug des Kunden bei Abholung voll getankt.

dd) Bei Buchung des Einkaufsservice erledigt Park‐fly & more für den Kunden den Einkauf von Grundnahrungsmitteln.

ee) Bei Buchung der Sonderleistung „Lunchpaket“ erhält der Kunde nach dem Rücktransport für seine Heimfahrt eine kleine „Bayerische Brotzeit“

ff) Der Transport von Sperrgepäck wird als Sonderleistung angeboten und wir nach individueller oder nach den bei Vereinbarung geltenden Preisen der Firma Park‐fly & more abgerechnet.

gg)Bei der Buchung der Sonderleistung Carcleaning wird das Fahrzeug innen und außen gereinigt. Nach Vereinbarung erledigt Park‐fly & more auch Lackpflegemaßnahmen und Sonderreinigungen.

hh) Bei der Buchung der Sonderleistung Carcosmetic wird das Fahrzeug innen und/oder außen aufbereitet. Solcherlei Arbeiten sowie Reparaturarbeiten werden an externe Vertragswerkstätten vergeben und von der Firma Park‐fly & more nur vermittelt. Die Vermittlung der Übernachtungsmöglichkeit durch Park‐fly & more erfolgt gegen gesonderte Vergütung. Zu beachten ist:
  • Der Vertrag hinsichtlich der Reparatur und der damit zusammenhängenden Leistungen kommt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werkstatt zustande. Die Firma Park‐fly & more trifft nur die Pflicht zur Vermittlung und die Pflicht, das Fahrzeug zur Vertragswerkstatt zu verbringen und von dort wieder abzuholen. Park‐fly & more haftet insofern nicht für die Nichterfüllung, die Schlechterfüllung, den Verzug oder für sonstige Verstöße gegen Leistungspflichten hinsichtlich der Reparatur oder Aufbereitung.
  • Die Vermittlertätigkeit durch die Firma Park‐fly & more erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, nach Erteilung einer schriftlichen Vollmacht durch den Kunden an die Firma Park‐fly & more und nach Übermittlung einer Ausweiskopie des Kunden die Firma Park‐fly & more.
  • Der Kunde hat mitzuteilen, welche Reparatur‐ und Aufbereitungsarbeiten er konkret wünscht.

4. Stornierung/Widerruf

a) Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, gilt für die Stornierung des Auftrages folgendes:

aa) Eine Reservierung zwischen Park‐fly & more und dem Kunden kann vom Kunden bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Transfertermin (Hinfahrt) ohne Kosten storniert werden.

bb) Eine Reservierung, die nicht rechtzeitig storniert oder eingehalten wird, hat zur Folge, dass die im Vertrag vorgesehene Vergütung in Rechnung gestellt wird, dies allerdings ohne vereinbarte Sonderleistungen Dem Kunden steht allerdings der Nachweis frei, dass der Firma Park‐fly & more kein Schaden oder ein geringerer als die geforderte Vergütung entstanden ist.

cc) Die Reservierung gilt als nicht eingehalten im Sinne des Buchstaben bb), wenn sich der Kunde hinsichtlich des vereinbarten Transfertermins (Hinfahrt) um mehr als 30 Minuten verspätet und der Kunde Park‐fly & more über die Verspätung nicht bis zum vereinbarten Transfertermin darüber unterrichtet hat. Park‐fly & more ist sodann berechtigt, die frei werdenden Transferkapazitäten und/oder den frei werdenden Parkplatz an andere Kunden weiterzuvermieten.

b) Soweit der Kunde Verbraucher ist, gilt folgendes:

aa) Bucht der Kunde einen Transfer, in dem die Nutzung eines Parkplatzes für das Kfz des Kunden von nicht mehr als 48 Stunden inbegriffen ist, so handelt es sich um eine reine Beförderungsleistung von Park‐fly & more. Dem Kunden steht dann gem. § 312b III Nr. 6 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann seine Reservierung nach den unter Buchstabe a) geltenden Bedingungen stornieren.

bb) Bucht der Kunde einen Transfer, in dem die Nutzung eines Parkplatzes für das Kfz des Kunden von mehr als 48 Stunden vorgesehen ist, so ist er an seine zum Vertragsschluss führende Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht, d,h, innerhalb von zwei Wochen, widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber Park‐fly & more zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde eine deutliche und formgerecht gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere die Vorschriften über die Rechtsfolgen des Widerrufs.

cc) Soweit dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht, kann er die Reservierung nach den in Buchstabe a) (inklusive Buchstaben aa), bb), cc)) vorgesehenen Regelungen stornieren.

5. Verhalten des Kunden auf dem Betriebsgelände, Pflichten des Kunden

a) Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Jeder Kunde oder die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Auf dem Betriebsgelände der Firma Park‐fly & more ist Schritttempo zu fahren. Den Anweisungen der Firma Park‐fly & more, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten.

b) Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle von Beschädigungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt.

c) Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen ohne Absprache mit der Firma Park‐fly & more vorzunehmen oder Fahrzeugpflege durchzuführen. Es ist auch untersagt, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öl abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen.

d) Der Kunde hat Wertgegenstände (insbesondere Uhren, Schmuck, Autotelefon, Navigationssysteme) sowie Fahrzeugschlüssel aus dem geparkten Auto zu entfernen und der Firma Park‐fly & more zur separaten Aufbewahrung zu übergeben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Verstoß dieser Pflicht kein Versicherungsschutz besteht.

6. Haftung von Park‐fly & more

a) Die Firma Park‐fly & more treffen keinerlei Leistungs‐ oder Haftungspflichten hinsichtlich von Leistungen, die sie nur vermittelt; unbeschadet anderweitiger Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet sie höchstens für die ordnungsgemäße Vermittlung.

b) Haftung von Park‐fly & more bei mangelhafter Leistung (Schlechtleistung): Bei Schlechtleistung hat der Kunde gegenüber der Firma Park-fly & more einen Anspruch auf Nacherfüllung der schlecht erfüllten Leistung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitere Rechte stehen dem Kunden nicht zu.

c) Haftung von Park‐fly & more bei Personenschäden: Die Firma Park‐fly & more haftet für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die durch den Inhaber, ihr Personal oder ihre Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt wurden.

d) Haftung von Park‐fly & more bei Schäden am Kfz des Kunden: Die von Park‐fly & more angebotenen bzw. vermieteten Parkplätze sind Haftpflicht versichert. Park‐fly & more trifft die Pflicht, darauf beruhende Schäden der Versicherung zu melden; die Firma Park‐fly & more trifft aber keine Pflicht, für nicht vom Versicherungsschutz umfasste Schäden am Kfz des Kunden zu haften, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften verpflichten Park‐fly & more zur persönlichen Haftung wegen Schäden am PKW des Kunden. Sodann gilt, dass die Firma Park‐fly & more nur dann haftet, wenn dem Inhaber, ihrem Personal oder ihren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Weitere Ansprüche des
Kunden sind ausgeschlossen.

d) Haftung von Park‐fly & more bei sonstigen Pflichtverletzungen und sonstigen Schäden: Unbeschadet voranstehender Vorschriften haftet die Firma Park‐fly & more nur dann, wenn dem Inhaber, ihrem Personal oder ihren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

e) Unfälle auf dem Betriebsgelände: Für Schäden, die durch von Dritten verursachten Unfällen auf dem Betriebsgelände von Park‐fly & more verursacht werden, besteht keine persönliche Haftung der Firma Park‐fly & more soweit kein auf zumindest grober Fahrlässigkeit beruhendes Organisationsverschulden der Firma Park‐fly & more zugrunde liegt.

e) Etwaige Schäden oder berechtigte Schadensersatzansprüche gegen die Firma Park‐fly & more hat der Kunde unverzüglich und, sofern möglich, noch vor Ausfahren aus dem Betriebsgelände anzuzeigen.

7. Sonstiges

a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, dieser AGB oder der Vertragsannahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

b) Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist Hallbergmoos.

c) Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Freising als Gerichtsstand.

d) Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, gilt Freising als Gerichtsstand. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.

e) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Privatrecht ist ausgeschlossen.

f) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten ergänzend die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Park‐fly & more (Inh. Helmut Rankl, Ludwigstraße 45, 85399 Hallbergmoos); Stand: Januar 2009

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